CDU Petershagen/Eggersdorf

Mehr Zeit für Eltern, mehr Geld für Kinder und Unterstützung im Alltag.

So profitieren Familien von der Politik der CDU.

Politik für Familien ist ein Herzstück unserer Politik. Denn Familien geben Halt und stiften Orientierung. Sie sind das Fundament unserer Gesellschaft. In der Familie suchen und finden viele Menschen Liebe, Geborgenheit und gegenseitige Unterstützung. Ein glückliches Familienleben ist nach wie vor der Wunsch der übergroßen Mehrheit in unserem Land. Unser Familienbild ist deshalb klar: Familie ist für uns überall dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern dauerhaft Verantwortung übernehmen.

 

Viele Mütter und Väter stehen aber auch vor der Herausforderung, wie sie Familie, Erziehung und Beruf unter einen Hut bringen sollen. Die CDU unterstützt deshalb die Familien. Dabei setzen wir auf Respekt anstatt – wie die SPD – auf Bevormundung. Familien sollen selbst entscheiden können, wie sie ihr Leben gestalten.

 

Mit einer Politik für mehr Zeit, mehr Geld und bessere Infrastruktur wollen wir Familien bessere Chancen bieten, ihr Leben nach ihren Wünschen zu führen. Die CDU hat dafür viele Grundlagen geschaffen – von der Elternzeit bis zum Rechtsanspruch auf eine Betreuung vom vollendeten ersten Lebensjahr an bis zur Grundschule.

 

Wir haben gleichzeitig die Familienarbeit aufgewertet – durch die Einführung des Elterngeldes, durch höheres Kindergeld sowie durch mehr Unterstützung für Eltern mit geringen Einkommen und für Alleineerziehende. Und da, wo in der Familie Angehörige gepflegt werden, unterstützen wir die gesamte Familie – durch Freistellung vom Beruf, Geld für Pflegehilfen und Entlastung in der Pflege.

 

Familien sind der Fels unserer Gesellschaft. Deshalb wollen wir Eltern weiter entlasten und noch mehr unterstützen. Für uns ist klar: Wir lassen Familien in Ruhe, aber nicht im Stich.


I. Die CDU macht seit jeher Politik für Familien.


Einige Beispiele:

Mit dem Mutterschutzgesetz werden seit dem 6. Februar 1952 werdende Mütter sowie Mütter mit Säuglingen vor Tätigkeiten geschützt, die ihnen oder ihrem ungeborenen Kind schaden könnten.

 

Mit der Einführung des Kindergeldes zum 1. Januar 1955 erhalten Familien direkte staatliche Unterstützung. Eltern bekamen zunächst für das dritte und jedes weitere Kind ein Kindergeld von 25 D-Mark.

 

Zum 1. Januar 1986 wird das Erziehungsgeld für Eltern eingeführt. Gleichzeitig erhalten Eltern einen Rechtsanspruch auf einen unbezahlten Urlaub zur Erziehung ihrer Kinder in den ersten drei Lebensjahren.

 

Ab dem 1. Januar 1986 erhalten Mütter oder Väter für die Erziehung von Kindern ein Berufsjahr je Kind für die Rente gutgeschrieben. Damit ergibt sich ein Rentenanspruch auch dann, wenn für die Kinder auf eine Berufsausübung verzichtet wird.

 

Zum 1. Januar 2007 wird das neue Elterngeld eingeführt. Mütter und Väter erhalten 12 Monate lang bis zu zwei Drittel ihres letzten Nettolohns, wenn sie zur Früherziehung eine Auszeit vom Beruf nehmen. Wenn auch der Partner oder die Partnerin eine Auszeit nimmt, verlängert sich der Bezug des Elterngeldes um weitere zwei Monate.

 

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Betreuungsplatz bekommen. Der Rechtsanspruch schließt die Lücke zwischen Elternzeit mit Elterngeld und dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

 

II. Entlastung für junge Eltern

Mit kleinen Kindern benötigen Paare mehr Geld. Ob Babynahrung, Babykleidung, Windeln oder anderes mehr – es entstehen zusätzliche Kosten. Doch mit der Geburt eines Kindes verzichtet zumeist ein Elternteil auf die Ausübung des Berufs. Statt zusätzlicher Einnahmen fällt damit meist ein Einkommen weg. Die CDU hat darauf reagiert.

Flexible Elternzeit

Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die CDU die Elternzeit flexibilisiert sowie das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus eingeführt. Heute können junge Familien ihr Familien- und Berufsleben nach ihren Vorstellungen gestalten. Eltern können seit 2015 bis zu 24 Monate der Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag ihres Kindes beanspruchen. Damit kann ein Teil der Elternzeit gezielt für später eingeplant werden – z. B. für die Eingewöhnung im Kindergarten oder den Übergang in die Schule.

Der falsche Ansatz: die Familienarbeitszeit der SPD

Die SPD setzt mit ihrer so genannten Familienarbeitszeit wieder auf Bevormundung. Denn diese soll nur gelten, wenn beide Partner in einem vorgegebenen Stundenumfang arbeiten. Eltern, die sich nicht an diese SPD-Norm halten, gehen leer aus.

Das Elterngeld

Die CDU hat erst das Erziehungsgeld, später das daraus entwickelte Elterngeld eingeführt. Damit will die CDU junge Mütter und Väter vor allem in den ersten zwölf bis vierzehn Monaten finanziell unterstützen. Wir wollen verhindern, dass der Kinderwunsch am Geld scheitert.

Elterngeld gibt es für 12 Monate, wenn die Mutter oder der Vater Elternzeit nimmt. Man bekommt es für 14 Monate, wenn Mutter und Vater Elternzeit (jeweils einmal mindestens 2 Monate) nehmen.

Das Elterngeld ist an die Elternzeit gebunden. Mit ihm erhalten Vater oder Mutter über zwölf Monate eine „Lohnersatzleistung“, die den Verzicht auf das gewohnte Einkommen erleichtern soll.

Das Elterngeld für junge Eltern beträgt in der Regel 67 Prozent (zwei Drittel) des letzten Nettolohns. Waren Mutter oder Vater vor Geburt des Kindes nicht berufstätig oder hatten kein Einkommen, erhalten sie pauschal 300 Euro. Der Höchstsatz für das Elterngeld ist auf 1.800 Euro begrenzt.

Einen so genannten Geschwisterbonus gibt es, wenn ein weiteres Kind jünger als drei Jahre bzw. zwei oder mehr Kinder jünger als sechs Jahre sind. Der Geschwisterbonus liegt bei zehn Prozent, er beträgt mindestens 75 Euro.


Elterngeld Plus

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Mit dem Elterngeld Plus können Eltern ihre Elternzeit flexibler gestalten. Durch den Partnerschaftsbonus gibt es länger Elternzeit und Elterngeld.

 

Halbe Höhe = doppelte Laufzeit

     Mit ElterngeldPlus gibt es das Elterngeld in halber Höhe, dafür über die doppelte Zeit.

     Wer länger Elternzeit nehmen möchte, verliert dadurch keine Ansprüche.

Teilzeit-Arbeit + ElterngeldPlus = bessere Absicherung

     ElterngeldPlus gibt es auch dann, wenn die Eltern Teilzeit arbeiten. Das hälftige Elterngeld ergänzt das Teilzeitgehalt. Eltern sind damit länger und besser abgesichert.

 

Mehr Elterngeld dank Partnerschaftsbonus

     Darüber hinaus können beide Eltern einen Partnerschaftsbonus von bis zu vier Monaten erhalten, wenn sie gleichzeitig mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.

 

Zuschüsse für Geschwister

     Werden Zwillinge oder mehr Kinder zeitgleich geboren, gibt es mit ElterngeldPlus 300 Euro für das zweite und für jedes weitere Kind.


III. Mehr Geld für Kinder

Kinder sind eine Bereicherung für das Leben, bringen für die Eltern aber auch zahlreiche zusätzliche Ausgaben mit sich. Deshalb achten wir darauf, dass wir Eltern finanziell unterstützen und steuerlich entlasten.


Mehr Kindergeld

Das monatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind hat sich in rund zwanzig Jahren um mehr als 70 Prozent erhöht: von 112 Euro im Jahr 1998 auf 192 Euro in 2017. Um Familien stärker zu entlasten, hat die CDU-geführte Bundesregierung das Kindergeld seit 2014 jedes Jahr angehoben. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt, hilft somit allen Familien und insgesamt 17 Millionen Kindern.

 

Höherer Kinderfreibetrag

Alle Eltern bekommen Kindergeld. Liegt das Einkommen über einer bestimmten Grenze, kann es günstiger sein, die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer anzurechnen. Diese Freibeträge hat die CDU 1983 eingeführt. Das Finanzamt prüft bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für die Eltern günstiger ist.

 Für die CDU sind Kindergeld und Kinderfreibetrag gleich wichtig. Denn beides entlastet Eltern mit Kindern. Deshalb haben wir mit der Anhebung des Kindergeldes immer auch den Kinderfreibetrag angehoben, zum 1. Januar 2017 um 108 Euro auf 4.716 Euro pro Jahr. 2018 steigt der Kinderfreibetrag um weitere 72 Euro auf 4.788. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 2.640 Euro pro Jahr.


Höherer Kinderzuschlag

Reicht das Einkommen der Eltern zwar für den eigenen, nicht aber für den Bedarf ihrer Kinder, sichert der Kinderzuschlag diesen Bedarf zusammen mit dem Kindergeld ab. Den Kinderzuschlag haben wir 2017 um 10 Euro pro Monat auf 170 Euro pro Kind und Monat angehoben.

Höhere Entlastung für Alleinerziehende

 Alleinerziehende können kein Splitting geltend machen. Ihre Ausgaben entsprechen aber denen anderer Familien. Deshalb hat die CDU-geführte Bundesregierung den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2015 um fast die Hälfte angehoben – von 1.308 Euro auf 1.908 Euro.


Der Unterhaltsvorschuss

Auch der monatliche Unterhaltsvorschuss wurde angehoben. Den bekommen alleinerziehende Mütter oder Väter vom Staat, wenn der andere, unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Der Unterhaltsvorschuss stieg für Kinder bis 5 Jahren auf 150 Euro; für Kinder von 6-11 Jahren auf 201 Euro und für Kinder von 12-18 Jahren auf 268 Euro.

Darüber hinaus hat die CDU-geführte Bundesregierung die zeitliche Befristung für die

Zahlungen aufgehoben. Der Unterhaltsvorschuss kann ab dem 1. Juli 2017 bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Vorher war das nur bis zum 12. Lebensjahr möglich.

Die Mütterrente wurde erheblich ausgeweitet

Kindererziehung bedeutet oft ganzen oder teilweisen Verzicht auf eine Berufsausübung. Das soll keine Nachteile in der Rente bringen. Eltern bekommen deshalb auf Initiative der CDU eine höhere Rente für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde – ihnen wird bei ihrer Rente ein Jahr mehr Erziehungszeit angerechnet. Insgesamt 9,5 Millionen Eltern erhalten mehr Geld – vor allem Mütter profitieren. Pro Kind gibt es damit seit dem 1. Juli 2016 rund 355 Euro im Jahr zusätzlich.

IV. Betreuung schafft Freiheit

Wir wollen keine arbeitsfreundlichen Familien sondern eine familienfreundliche Arbeitswelt. Mütter und Väter sollen Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Vor allem sollen sie selbst entscheiden können, wie sie Kindererziehung, Familienleben und Beruf gestalten wollen.

 

Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

     Mit dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz seit 1996 und auf einen Krippenplatz seit 2013 hat die CDU es Familien erleichtert, Beruf und Familie besser aufeinander abzustimmen.

Bund fördert Ausbau der Angebote

     Beim Ausbau der Angebote hat die CDU in der Bundesregierung die Länder massiv unterstützt. Die Länder bekamen rund 6 Milliarden Euro Zuschüsse zum Ausbau des Kita-Angebotes. Nun erhalten die Länder vom Bund mehr als 1,1 Milliarden Euro extra. Dadurch können sie nochmal 100 000 zusätzliche Kita-Plätze anbieten. Inzwischen besuchen rund 95 Prozent aller Kinder vor der Schule einen Kindergarten. Die Betreuungsquoten von Kindern unter 3 Jahren haben sich von 15,5 Prozent im Jahr 2007 auf 32,3 Prozent im Jahr 2014 verdoppelt. Und sie steigen seither weiter.


Kinderbetreuung in Weiterbildung und Studium

Wir wollen auch das berufliche Weiterkommen von Eltern unterstützen. Sie sollen wie andere auch an Kursen zur beruflichen Weiterbildung oder an Seminaren im Studium teilnehmen können. Deshalb haben wir den Kinderbetreuungszuschlag für junge Eltern für jedes Kind auf einheitlich 130 Euro angehoben. Damit kann eine kostenpflichtige Betreuung eines Kindes während einer Lernphase bezahlt werden. Auch beim Aufstiegs-BAföG wurden die Zuschläge für Kinderbetreuung angehoben, um Familien besonders zu unterstützen.


Mehr Mütter im Job

Die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung durch die CDU zeigt Wirkung:

Sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern hat die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Kindern unter drei Jahren im Vergleich zu 1996 um fast 18 Prozent zugenommen.


Wenn immer mehr junge Mütter schon kurz nach der Geburt ihres Kindes in dem von

ihnen selbstgewählten Beruf arbeiten, hilft das gleich mehrfach:

Wenn immer mehr Frauen ihren beruflichen Interessen nachgehen und ihre dort erworbenen Fähigkeiten anwenden können, ist dies eine zusätzliche Bestätigung und sorgt gleichzeitig für mehr Zufriedenheit in der individuellen Lebensgestaltung.

Die Fortführung des Berufs – ob ganztägig oder in Teilzeit – hilft auch bei der Laufbahn im Betrieb: So können vor allem junge Frauen ihre beruflichen Fähigkeiten weiterentwickeln. Die ersten Lebensjahre eines Kindes werden damit nicht mehr automatisch zum Karriereknick der Mutter.

Auch der Arbeitsmarkt profitiert: Immer mehr gut ausgebildete junge Eltern stehen als Fachkräfte ihren Betrieben ganz oder in Teilzeit zur Verfügung. Das beugt dem Fachkräftemangel vor.

 

 V. Absicherung von Pflegeleistung

Viele Menschen verzichten für die notwendige Pflege ihres Partners, von Eltern oder Kindern ganz oder teilweise auf Einkommen und Absicherung. Mehr zu leisten und weniger dafür zu bekommen, ist nicht fair. Deshalb haben wir uns für eine bessere Absicherung und für die Zahlung von Lohnersatzleistungen für pflegende Angehörige stark gemacht.


Freistellung vom Beruf wird unterstützt

Wer berufstätig ist und gleichzeitig die Pflege von Angehörigen übernimmt, kann dafür vom Beruf freigestellt werden.

 

Pflegeunterstützungsgeld

     Für Kurzzeitpflege – z. B. bei Krankheit oder nach einem Unfall – können Pflegende maximal zehn Tage einmalig Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen. Diese Ersatzleistung ist aber an bestimmte Vorrausetzungen gebunden.

Familienpflegezeit

     Bei längerer Pflege können Pflegende ihre Arbeitszeit bis zu zwei Jahre reduzieren.

 

Die soziale Absicherung Pflegender wurde verbessert

Seit dem 1. Januar 2017 erhalten mehr pflegende Angehörige als bisher einen zusätzlichen Anspruch auf Rente. Dieser entsteht, wenn jemand Angehörige mindestens 14 Stunden pro Woche ohne Bezahlung pflegt. Auch der Schutz in der Arbeitslosenversicherung verbessert sich.

Pflegende können öfter eine Auszeit nehmen

Die sogenannte Verhinderungspflege wird durch andere Personen im häuslichen Umfeld übernommen. Pflegende Angehörige können damit heute bis zu sechs Wochen im Jahr eine Auszeit von der Pflege nehmen. Auch bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege sind im Jahr möglich. Das ist eine zeitlich befristete vollstationäre Pflege. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen, auch einmal Urlaub zu machen.


Stand: 19. Juni 2017